Anträge auf Lernmittelfreiheit und Übernahme der Fahrtkosten online stellen

Sehr geehrte Eltern, an dieser Stelle möchten wir Sie über die Fristen und Möglichkeiten der Antragstellung auf Lernmittelfreiheit und Übernahme der Fahrtkosten für das Schuljahr 2020/21 informieren.

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,

das Amt für Schulen und Sport der Stadt Trier bietet die Möglichkeit, den Antrag  auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) sowie den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten ganz bequem online zu stellen.

Für die Grundschulen, Förderschulen, die Sekundarstufe I, BVJ und die Berufsfachschule I und II ist die Antragstellung Schülerbeförderung online verpflichtend.

Unter Berücksichtigung der Abgabefristen können Anträge auf diese Weise an 7 Tagen die Woche und rund um die Uhr gestellt werden.

Für die Lernmittelfreiheit endet die Abgabefrist am 15.03.2020 und für die Schülerbeförderung am 15.05.2020.

Weitere Informationen

 

Antrag auf Lernmittelfreiheit

weitere Informationen zur Lernmittelfreiheit: https://www.trier.de/bildung-wissenschaft/schulbildung/amt-fuer-schulen-und-sport/schulbuchausleihe/

 

Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten

weitere Informationen zur Schülerbeförderung: https://www.trier.de/bildung-wissenschaft/schulbildung/amt-fuer-schulen-und-sport/schuelerbefoerderung/

 

Die Online-Formulare sind auch über unsere Homepage (Service -> Anträge online stellen) abrufbar.

Kontakt

Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
Olewiger Straße 2
54295 Trier

 0651 / 966 383 - 0
🖷 0651 / 966 383 - 18
🖂 verwaltung(at)fwg-trier.com
🌐 www.fwg-trier.com

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