Informationen zur Impfung für volljährige Schülerinnen und Schüler

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Amt für Schulen und Sport bittet darum, dass folgende Informationen an die Schülerinnen und Schüler übermittelt werden:

Die Kampagne für Schutzimpfungen gegen COVID-19 war in den vergangenen Monaten ein großer Erfolg. Die Zahl der Menschen, die in Rheinland-Pfalz bereits eine 1. Impfung erhalten haben, nähert sich den 60 %. Jetzt gilt es, auch den Menschen, die bisher noch keinen Impftermin erhalten haben, möglichst zeitnah ein Impfangebot zu machen, damit die „Normalität“, die wir im Moment erleben, auch im Herbst Bestand hat.

Zu Recht fordern die Interessenvertreter der Schülerinnen und Schüler daher, dass auch für den Bereich der Schulen die Möglichkeit einer schnellen Impfung geschaffen wird. Ziel muss es sein, Beeinträchtigungen im Schulbetrieb zu verhindern.

Das Amt für Schulen und Sport kann aktuell leider noch kein maßgeschneidertes Angebot für das Impfen in Schulen machen. Aber im Auftrag von Frau Garbes macht es die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier leben, auf das Angebot der Impfbrücke des Impfzentrums Trier aufmerksam. Hier gibt es aktuell eine sehr gute Möglichkeit, zeitnah einen Impftermin zu erhalten; in der Regel beträgt der zeitliche Vorlauf von Benachrichtigung zur Impfung mehrere Stunden.

Nähere Informationen und eine Verlinkung zu dem Anmeldeformular findet man auf der Internetseite https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/aktuelles/trier.de-news/impfzentrum/.

Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass in den nächsten Wochen verschiedene dezentrale Impfangebote geschaffen werden, die auch volljährigen Schülerinnen und Schüler offenstehen. Bis zum 14. Juli können sich junge Menschen zum Beispiel an der Universität Trier mit dem Vakzin der Firma Biontech impfen lassen.

Es lohnt sich die aktuellen Informationen des Landes Rheinland-Pfalz, der Stadt Trier, des Landkreises Trier-Saarburg und der jeweiligen Verbandsgemeinden zu verfolgen. Dies gilt sinngemäß natürlich auch für Schülerinnen und Schüler, die aus einem der Nachbarlandkreise stammen.

Ob es auch Angebote für noch nicht volljährige Schülerinnen und Schüler außerhalb der Praxen der niedergelassenen Ärzte geben wird, ist noch nicht absehbar.

Es freut uns, dass nun auch Impfungen für volljährige Schülerinnen und Schüler möglich sind. Uns allen wünsche ich weiterhin gute Gesundheit und ein Genießen der neuen Freiheiten im Rahmen der Einhaltung der geltenden Corona-Regeln.

Mit freundlichen Grüßen vom FWG
Bärbel Brucherseifer
Oberstudiendirektorin
Schulleiterin

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