Neue Regelungen bezüglich der Testungen auf SARS-CoV-2

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

Bundestag und Bundesrat haben gestern eine Erweiterung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes beschlossen. In dem beigefügten Elternbrief des Ministeriums vom 22. April 2021 werden die neuen Regeln erläutert.

Eine Neuerung besteht darin, dass ab Montag, dem 26.04.2021, für Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an einer Testung verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist (bisher war die Testung ein freiwilliges Angebot). Somit dürfen nur die Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden.

Wie Sie unserem Elternbrief vom 21.04.2021 entnehmen konnten, bieten wir in der nächsten Woche jeweils montags und donnerstags sowohl Selbsttests als auch Testungen durch die Johanniter an. An diesem Konzept ändert sich nichts. Wir sind darauf eingerichtet, dass wir nun jede Schülerin und jeden Schüler testen lassen werden.

Für Sie ändert sich, dass Sie Ihrem Kind für die Selbsttests keine Einverständniserklärung mehr mitgeben müssen. Wenn Sie die Testung durch die Johanniter wünschen, benötigt Ihr Kind dafür eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung (allerdings nur noch einmal, die Erklärung kann bei jeder Testung vorgelegt werden) und das Testzeugnis. Diese Formulare finden Sie auf Moodle unter Informationen für Schüler in der Kachel Corona-Testangebot.

Diese Zeit ist sehr herausfordernd, da sich täglich Änderungen ergeben. Ich wünsche Ihnen, dass sie trotz allem die Zuversicht nicht verlieren. Bleiben Sie gesund.

Viele Grüße vom Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
Bärbel Brucherseifer
Oberstudiendirektorin
Schulleiterin

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