In der Übergreifenden Schulordnung sind neue Regelungen (Änderungen 24.04.2018) für Klassen-, Kursarbeiten und schriftliche Überprüfungen eingeführt worden.
Die Parallelarbeiten in den Klassenstufen 5 und 7 können nun im 1. oder 2. Schulhalbjahr terminiert werden (Schulordnung §52, 2).
In einer Kalenderwoche können drei Klassen- oder Kursarbeiten oder schriftliche Überprüfungen gefordert werden. Bei Nachterminen können in Ausnahmefällen insgesamt vier Klassen- oder Kursarbeiten oder schriftliche Überprüfungen in einer Kalenderwoche gefordert werden (Schulordnung §52, 5).
Am letzten Schultag vor den Ferien können nun ebenfalls Klassen- oder Kursarbeiten oder schriftliche Überprüfungen gefordert werden. In der jeweils ersten Fachstunde nach den Ferien darf keine Klassen- oder Kursarbeit oder schriftliche Überprüfung gefordert werden (Schulordnung §52, 7).
Die Anmeldung für die fünfte Klasse an allen weiterführenden Schulen erfolgt laut Schulordnung im Februar eines jeden Jahres.
Am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium laden wir alle Interessierten zu einem Gepräch mit der Schulleitung ein. Sinnvoll ist ein Kennenlern-Gespräch jedoch erst dann, wenn die Kinder die Schullaufbahnempfehlung der abgebenden Schule erhalten haben. Unsere Sekretärinnen vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen, sehr geehrte Eltern. Sie werden diesen so terminieren, dass Sie die Grundschulempfehlung zum Gespräch mitbringen können.
Bringen Sie zum Anmeldegespräch bitte folgende Unterlagen mit: