Darüber hinaus gelten die Regelungen zur anlassbezogenen Testung selbstverständlich weiter. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte sich nach dem Auftreten eines positiven Falls in ihrer Lerngruppe weiterhin fünf Tage am Stück jeden Tag mittels Selbsttest auf das Corona-Virus testen, sofern diese Testung durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde.
Ich bitte Sie daher darum, in den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien die Selbsttestung im bisherigen Umfang fortzusetzen. Die qualifizierte Selbstauskunft geben Sie Ihren Kindern an den Testtagen wie gehabt mit in die Schule. Die volljährigen Schülerinnen und Schüler geben die qualifizierte Selbstauskunft ebenfalls weiterhin ab. Für den ersten Schultag nach den Herbstferien haben Ihre Kinder schon einen Test erhalten. In der ersten Schulwoche werden sie für die Testungen weitere Testkits erhalten. Ausgenommen von der Testung sind - wie derzeit auch - Personen, die als geimpft oder genesen gelten.
Ab dem 08.11.2021 erfolgt die Testung nur noch montags. Die qualifizierte Selbstauskunft wird auch für diesen Testtag wie gehabt in der Schule abgegeben.
Neben den Testungen spielen weiterhin die bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen eine wichtige Rolle, die bei uns an der Schule durch die Schulgemeinschaft gut umgesetzt werden.
Ich wünsche allen erholsame Herbstferien. Tanken Sie viel Kraft und Energie für die kommenden Herbst- und Wintermonate und vor allem - bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Brucherseifer
Oberstudiendirektorin
Schulleiterin