Klasse 9b – Besuch der Ausstellung: „100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland – Meilensteine der Geschichte“

Die Einführung des Frauenwahlrechts stellt einen Meilenstein in der Demokratiegeschichte Deutschlands dar, denn damit war eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg zur Gleichberechtigung gegeben. Auch heute ist dieser Weg zu einer absoluten Gleichstellung noch nicht in allen Bereichen unserer Gesellschaft abgeschlossen, weshalb die Erinnerung an die bisherigen Errungenschaften und an die Frauen, die an dieser Bewegung teilgenommen haben, von großer Bedeutung ist. Eine solche Möglichkeit bot die Wanderausstellung „100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland – Meilensteine der Geschichte“, die vom 23. November bis 14. Dezember im Foyer unserer Schule zu sehen war. Diese gab den Schüler*innen des FWG`s einen kleinen Einblick in die Geschichte der Frauenbewegung. Wir, die Klasse 9b, haben sie im Fach Sozialkunde besucht.

Hier nur eine kleine Auswahl an Themen, die in der Ausstellung angesprochen wurden:

Erste, kleine Erfolge“ – Die Weimarer Republik: 
Im Jahr 1918 wurde erstmals das Frauenwahlrecht eingeführt wurde. Die Weimarer Republik gestand als fünftes Land Europas den Frauen dieses Recht zu. Verankert wurde dies in Artikel 22 der Weimarer Reichsverfassung, welcher besagt: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahren alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.“ Von diesem Wahlrecht wurde 1919 erstmals Gebrauch gemacht, als 17,7% der Bürgerinnen zur Wahl gingen.

Marie Juchaz hielt am 19. Februar 1919 als erste Frau im Reichstag eine Rede über die Sozialpolitik und trat unter anderem für einen besseren Mütter- und Wöchnerinnenschutz ein. Am gleichen Tag hielten noch drei weitere Frauen Reden, jede wurde jedoch von Gelächter und Protestrufen konservativer Parlamentarier begleitet.

 

Rückschritte“ – Der Nationalsozialismus:
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde Frauen das passive Wahlrecht abgesprochen. Sie durften zwar noch wählen, nicht aber gewählt werden. Außerdem verloren Frauen die Berechtigung zur Habilitation und die Erlaubnis, das Richteramt oder den Beruf der Rechtsanwältin auszuüben. In dieser dunklen Zeit wurden Frauen wieder nur als Hausfrauen und Mütter angesehen. Um die Geburtenrate zu steigern, wurde an Mütter mit vielen Kindern das „Ehrenkreuz der Deutschen Mutter“ vergeben.

 

Es geht langsam voran“ – Die Bundesrepublik: 
Nach Ende des Krieges wurde schließlich am 8. Mai 1949 das Grundgesetzt verabschiedet, in welchem die Gleichberechtigung von Frau und Mann festgelegt wurde, was ein großer Schritt für die Emanzipation der Frauen war. Neun Jahre später wurde dann der 'Gehorsamkeitsparagraph' aufgehoben, welcher dem Mann erlaubte, in einer Ehe alles zu entscheiden. Bei einer unverheirateten Frau durfte der Vater alles bestimmen.

Im Jahr 1961 wurde Elisabeth Schwarzhaupt die erste Bundesministerin. Bis zu ihrem Tod 1986 setzte sie sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein und war im Deutschen Frauenrat tätig.

1968 stellt ein wichtiges Jahr im Kampf für Gleichberechtigung dar, begann hier doch die „Zweite Frauenbewegung“. Ein wichtiger Punkt der Frauenbewegung war das Thema Schwangerschaftsabbruch. Am 6. Juni 1971 erschien eine Ausgabe der Zeitschrift Stern mit dem Titel „Wir haben abgetrieben“. In diesem bekannten sich 374 Frauen öffentlich dazu, abgetrieben zu haben.  Durch diese Aktion wurde das Tabuthema erstmals öffentlich. Am 26. April 1974 wurde Schwangerschaftsabbruch legalisiert, wenn auch unter sehr strengen Auflagen. Wenige Jahre später gab es eine Reform des Ehe- und Familienrechts, wonach Frauen jetzt ohne Einverständnis ihres Mannes erwerbstätig sein duften und es keine vorgeschriebene Aufgabenteilung mehr gab.

Im gleichen Jahrzehnt fand die erste Bundestagsrede einer Frau im Hosenanzug statt, womit Lenelotte von Bothmer einen großen Skandal auslöste. Sie erntete hierfür viel Kritik, auch in Form anonymer Schreiben. In einem wurde sie als „...ein unanständiges, würdeloses Weib“ beschimpft.

Mit der CDU-Politikerin Rita Süssmuth wurde 1985 schließlich erstmals eine Frau Bundestagspräsidentin, 1993 Heide Simonis in Schleswig-Holstein die erste Ministerpräsidentin, bevor 2005 Angela Merkel zur ersten Bundeskanzlerin gewählt wurde. Sie ist bis heute im Amt und „ein Vorbild für viele Frauen, auch weil sie die erste Frau ist, die Deutschland regiert“.

Doch trotz des Fortschritts ist der Weg bis zur vollen Gleichberechtigung noch ein langer.

Annabelle Reitz, 9b

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