Befreiung von der Corona-Testpflicht

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 22. April 2021 sind Sie über die Regelungen des Bundes zur Testpflicht für Schülerinnen und Schüler informiert worden. Diese sind nun ergänzt worden. Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht nun die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. In den anliegenden Schreiben werden Sie hierüber informiert - zum einen Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren betreffend, zum anderen Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren.

Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Ihr Kind/betroffene Schülerinnen und Schüler die Schule nicht betreten darf/dürfen, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

Mit dieser neuen Regelung ist die Hoffnung verbunden, dass sich die Corona-Lage bald entspannen wird. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Brucherseifer
Oberstudiendirektorin
Schulleiterin

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