Unter bestimmten Voraussetzungen besteht nun die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. In den anliegenden Schreiben werden Sie hierüber informiert - zum einen Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren betreffend, zum anderen Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren.
Unabhängig davon gilt auch weiterhin, dass Ihr Kind/betroffene Schülerinnen und Schüler die Schule nicht betreten darf/dürfen, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).
Mit dieser neuen Regelung ist die Hoffnung verbunden, dass sich die Corona-Lage bald entspannen wird. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Brucherseifer
Oberstudiendirektorin
Schulleiterin